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Qualitätskriterien: Anwendung und Stellungnahmen

Wie werden die Qualitätskriterien angewendet?

Die Qualitätskriterien des Qualitätskriterienkatalogs (QKK) der OVGU gelten als verbindlicher Bewertungsrahmen für alle Studiengänge. Der QKK setzt sich zusammen aus fünf Teilen:

A Formale Kriterien

B Fachlich-inhaltliche Kriterien

C Konzeptionelle Kriterien (C I der Universität, C II des Studiengangs)

D Kooperationen

E Joint Degrees

Teil A wird bei Einführung eines Studienganges von K33 geprüft. Der Teil C I wird während des Qualitätsturnus von K33 geprüft. Alle weiteren Kriterien werden von der Fakultät mithilfe der externen Expert:innen während des Qualitätsturnus geprüft. Die Qualitätsdialoge bieten die Plattform zur Evaluierung der Kriterien. In diesen werden die Themen des QKKs angesprochen und bewertet. Alle Kriterien müssen im Verlauf des Qualitätsturnus (aber nicht in jedem SGG) mindestens einmal betrachtet werden. In der SGKs ist sicherzustellen, dass auch bei einer thematischen Schwerpunktsetzung die Möglichkeit eröffnet wird, zu allen Kriterien Stellung zu nehmen - explizit unter aktiver Mitbeteiligung der externen Expert:innen.

Muss jede an den Qualitätsdialogen teilnehmende Person zu jedem Kriterium Stellung nehmen?

Nein, es muss nicht explizit von jeder Person zu jedem Kriterium Stellung genommen werden. Es muss jedoch aktiv Gelegenheit gegeben werden, zu jedem Kriterium Stellung nehmen zu können, d.h. der QKK auch bekannt und im Qualitätsdialog zur Stellungnahme eingeladen worden sein.

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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