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Wie wird ein Studiengang geschlossen?

Grundlage für die Schließung eines Studiengangs ist die Satzung für die Schließung von Studiengängen, welche die Abwicklung des Studienganges, z.B. hinsichtlich Prüfungsanspruch der verbleibenden Studierenden, regelt. Ist eine Schließung von der Fakultät gewünscht oder anderweitig notwendig geworden, gibt die KSL auf Antrag der Fakultät eine Empfehlung bzgl. der Schließung an den Senat. Dieser entscheidet daraufhin, ob ein Studiengang geschlossen wird. Der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten muss im März für eine Schließung zum Wintersemester und im September für das darauffolgende Sommersemester gestellt werden. 12 Wochen vor der Sitzung sollen die Dokumente bei K3 eingehen. Die Schließung kann auch durch das Rektorat beantragt werden. Die Studierenden werden von der Fakultät informiert, während K33 veranlasst, dass die Schließung hochschulöffentlich bekannt gegeben wird. Sollte der letzte QTB älter als eine Regelstudienzeit sein, wird ein abschließender QTB erstellt. Beachten Sie hierzu auch Kapitel 6 des Prozesshandbuchs und die Checkliste Studiengang schließen.

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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