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Qualitätsturnus & Qualitätsturnusbericht (QTB): Zyklus, Erstellung, Einreichung, Nachweise

Was ist ein Qualitätsturnus eines Studienganges?

Der Qualitätsturnus (QT) eines Studiengangs ist der Zeitraum der zwischen zwei internen Akkreditierungen dieses Studiengangs liegt. Er wird typischerweise mit einem Qualitätsturnusbericht (QTB) abgeschlossen, der die Grundlage zur Qualitätsprüfung im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahren bildet.

Wie lang ist ein Qualitätsturnus eines Studienganges?

8 Jahre regulär. Für neu eingeführte Studiengänge gilt ein verkürzter Turnus, welcher der ersten Regelstudienzeit entspricht. Weitere Abweichungen können für weitere Studiengänge wie zum Beispiel Joint Degrees gelten oder wenn ein Studiengang wesentlich geändert wurde. Innerhalb dieses Turnus sind alle Qualitätsinstrumente anzuwenden und die Qualitätskriterien zu evaluieren.

Was ist der Qualitätsturnusbericht?

Der QTB ist ein von der Fakultät erstelltes Dokument, in welchem die fortwährende Qualitätsentwicklung und -sicherung eines Studienganges dokumentiert wird. Er inkludiert neben einem Überblick zu akkreditierungsrelevanten Angaben wie beispielsweise Abschluss, Regelstudienzeit, Art und Typ des Studienganges auch die Erfüllung der Qualitätskriterien sowie Maßnahmenmonitoring und Akkreditierungsentscheidung. Zur Erstellung des QTBs siehe auch "Wie erstelle ich den QTB“. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe.

Von wem wird der Qualitätsturnusbericht erstellt?

Es ist die Aufgabe der Fakultätsqualitätsbeauftragten gemeinsam mit den Studiengangsverantwortlichen den QTB zu erstellen.

Vor Behandlung in den Gremien wird eine Qualitätsverbesserungs-/Feedbackschleife mit K33 durchgeführt. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe sowie das Prozesshandbuch Studium & Lehre für detailliertere Informationen

Wie erstelle ich den Qualitätsturnusbericht?

Die Erstellung des QTBs erfolgt in der zentralen Dokumentations- und Workflowsoftware Qurricula basierend auf einer standardisierten Vorlage. Während des Qualitätsturnus ist es die Aufgabe des:der FQB die Protokolle und Ergebnisse von Studiengangsgesprächen und -konferenzen in Qurricula festzuhalten. Besonders werden die Erfüllung der Qualitätskriterien und die aus den Qualitätsdialogen abgeleiteten Maßnahmen in Qurricula schriftlich fixiert. Zusammen mit Freitextfeldern zu Rück- und Ausblick sowie Informationen zu externen Expert:innen stellen sie das Grundgerüst des QTB. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe sowie das Prozesshandbuch Studium & Lehre für detailliertere Informationen.

Wann und wie reiche ich den Qualitätsturnusbericht ein?

Spätestens neun Monate bzw. bei Neu-Einführung vier Monate vor Ende des Qualitätsturnus per Mail bei K33. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhilfe sowie das Prozesshandbuch Studium & Lehre für detailliertere Informationen.

Wie erfolgt die Akkreditierungsentscheidung?

Die Akkreditierungsentscheidung erfolgt durch den Senat der OVGU auf Grundlage des Akkreditierungsberichtes, welcher die Einhaltung der Kriterien des Qualitätskriterienkatalogs enthält.

Zunächst prüfen der:die ZQB und der:die studentische Qualitäsbeaftragte:r (SQB) den QTB auf die Einhaltung der Kriterien sowie rechtlicher Vorgaben. Sie verfassen Stellungnahmen, welche mit dem QTB der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zugehen. Die KSL evaluiert die Erfüllung der Kriterien und gibt basierend auf ihrer Bewertung des QTBs und den Stellungnahmen eine Empfehlung ab, die an den Senat weitergeleitet wird. Sind alle Kriterien positiv evaluiert und alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, wird der Studiengang vom Senat akkreditiert.

Wird bei der Evaluation festgestellt, dass die Qualitätskriterien innerhalb des Qualitätsturnus nicht bearbeitet oder nicht positiv evaluiert wurden, entscheidet der Senat einzeln oder additiv über folgende Maßnahmen:

a) Nachforderung von Unterlagen

b) Empfehlung mit Aufforderung zur Stellungnahme

c) Obliegenheit mit Fristsetzung zur Erfüllung

d) Ausschluss des Studiengangs aus dem Qualitätsentwicklungssystem der OVGU

Wie wird die Maßgabenfüllung nachgewiesen?

Wurden bei der Akkreditierungsentscheidung Obliegenheiten vom Senat ausgesprochen, ist es Aufgabe der Fakultät, diese innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Die Fakultät wendet sich mit einem schriftlichen Bericht zur Erfüllung an den:die ZQB, welche:r eine erste Prüfung vornimmt und der KSL berichtet. Die KSL wiederum gibt eine Empfehlung zur Entscheidung an den Senat, welcher letztendlich über die Erfüllung entscheidet. Sind die Maßgaben erfüllt, bearbeitet der:die ZQB die Datenbank des Akkreditierungsrates. Art und Form der Umsetzung und somit des Nachweises richten sich individuell nach der Obliegenheit. K33 steht hier bei Fragen gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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