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Wie wird die Maßgabenfüllung nachgewiesen?

Wurden bei der Akkreditierungsentscheidung Obliegenheiten vom Senat ausgesprochen, ist es Aufgabe der Fakultät, diese innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Die Fakultät wendet sich mit einem schriftlichen Bericht zur Erfüllung an den:die ZQB, welche:r eine erste Prüfung vornimmt und der KSL berichtet. Die KSL wiederum gibt eine Empfehlung zur Entscheidung an den Senat, welcher letztendlich über die Erfüllung entscheidet. Sind die Maßgaben erfüllt, bearbeitet der:die ZQB die Datenbank des Akkreditierungsrates. Art und Form der Umsetzung und somit des Nachweises richten sich individuell nach der Obliegenheit. K33 steht hier bei Fragen gerne zur Verfügung.

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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