Wie erfolgt die Akkreditierungsentscheidung?
Die Akkreditierungsentscheidung erfolgt durch den Senat der OVGU auf Grundlage des Akkreditierungsberichtes, welcher die Einhaltung der Kriterien des Qualitätskriterienkatalogs enthält.
Zunächst prüfen der:die ZQB und der:die studentische Qualitäsbeaftragte:r (SQB) den QTB auf die Einhaltung der Kriterien sowie rechtlicher Vorgaben. Sie verfassen Stellungnahmen, welche mit dem QTB der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zugehen. Die KSL evaluiert die Erfüllung der Kriterien und gibt basierend auf ihrer Bewertung des QTBs und den Stellungnahmen eine Empfehlung ab, die an den Senat weitergeleitet wird. Sind alle Kriterien positiv evaluiert und alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, wird der Studiengang vom Senat akkreditiert.
Wird bei der Evaluation festgestellt, dass die Qualitätskriterien innerhalb des Qualitätsturnus nicht bearbeitet oder nicht positiv evaluiert wurden, entscheidet der Senat einzeln oder additiv über folgende Maßnahmen:
a) Nachforderung von Unterlagen
b) Empfehlung mit Aufforderung zur Stellungnahme
c) Obliegenheit mit Fristsetzung zur Erfüllung
d) Ausschluss des Studiengangs aus dem Qualitätsentwicklungssystem der OVGU