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Einbindung externer Expert:innen: Beteiligung und Feedback

Wie binde ich externe Expert:innen ein?

Die externen Expert:innen werden zu den Studiengangskonferenzen eingeladen und hier um ihre Einschätzung bezüglich der Qualitätskriterien gebeten. Im Vorfeld werden den Expert:innen Dokumente über den Studiengang zur Verfügung gestellt, um eine realistische Einschätzung zu ermöglichen sowie eine Vereinbarung unterzeichnet, die u.a. die Vergütung, den Datenschutz sowie Befangenheit regelt. Das Feedback der Externen Expert:innen wird schriftlich festgehalten – idealerweise mittels schriftlichem Feedback durch die Externen, mindestens aber mittels bestätigtem Protokoll in der SGK, in dem darauf geachtet wird, dass die Aussagen eindeutig Personen bzw. Rollen zugeordnet werden können. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden externe Experten und Expertinnen im Qualitätsentwicklungssystem der OVGU, sowie die Vereinbarung externe Expertin bzw. externer Experte im Rahmen des Qualitätsentwicklungssystems der OVGU.

Den Expert:innen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt; sehen Sie hierzu die Vereinbarung.

Wie sehen die Gutachten der externen Expert:innen aus?

Die externen Expert:innen sind bei den SGKs zugegen und evaluieren gemeinsam mit Studierenden und Lehrenden sowie der:dem ZQB den Studiengang. Die Qualitätsdialoge werden protokolliert und bei Qurricula zugänglich gemacht. Die im Protokoll bzw. den schriftlichen Feedbacks festgehaltenen Einschätzungen der externen Expert:innen sind äquivalent zu einem Gutachten. Da an der OVGU keine separaten Gutachten von den externen Expert:innen gefordert werden, muss deren Einschätzung in den Protokollen rollenspezifisch deutlich oder als separates schriftliches Statement dokumentiert werden. Hierfür stehen Vorlagen zur Verfügung, u.a. in Form einer Umfrage.

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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