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Novellierung der Qualitätssatzung sowie des Qualitätskriterienkatalogs und des Prozesshandbuchs in Studium und Lehre

05.02.2025 -  

Die Novellierung der Qualitätssatzung sowie des Qualitätskriterienkatalogs und des Prozesshandbuchs in Studium und Lehre ist Ergebnis des vielschichtigen und mehrmonatigen partizipativen Prozesses zur Evaluierung und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystems der OVGU. Erkenntnisse aus hochschulweiten Gesprächsrunden, Gremien und Partizipationsprozessen wurden ebenso aufgegriffen, wie persönliche Rückmeldungen sowie Feedbacks in den Lehrenden- und Studierendenbefragungen und externer Expert:innen. Unter Berücksichtigung der fakultätsspezifischen Prozesse im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen wird die Praktikabilität für die Studiengangsentwicklung und Qualitätssicherung in der Komplexität der Universität, Prozesse und Strukturen erhöht.

 

 

Team

 

Novellierung Qualitätssatzung

Wesentliche Änderung in der Novelle der Qualitätssatzung sind unter anderem: 

  • Eine Konkretisierung und Ausweitung der Rollen und Verantwortlichkeiten der Akteur:innen im QES.

So wurde erstmals die Rolle der Studiengangsverantwortlichen festgelegt, welche mit den Qualitätsdialogen und den Qualitätsturnusberichten sowie insgesamt der Qualitätsentwicklung des Studiengangs betraut sind.

  • Überarbeitung des Prozesses zur Prüfung des QTB.

Vor allem wurde eine Qualitätsschleife in der Satzung verankert und damit der von den Fakultäten gewünschte Kommunikationsspielraum vergrößert. Zudem erinnert der bzw. die ZQB zwölf Monate vor Ende des Qualitätsturnus die Fakultät über das Auslaufen des Turnus.

  • Das Fristenmanagement wurde differenziert.

Nun werden konkrete Deadlines genannt, die eine höhere Verbindlichkeit haben. Die Termine zur Einreichung der QTBs betragen vier Monate vor Ende des Qualitätsturnus bei neu eingeführten Studiengängen und neun Monate vor Ende des Qualitätsturnus bei allen anderen. Auch Studiengänge, die geschlossen werden, schließen mit einem Qualitätsturnusbericht ab.

  • Zusätzliche Eskalationsstufen unter Einbeziehung des Rektorats wurden etabliert.

Sollte erkenntlich sein, dass die Erfüllung der Qualitätskriterien und/oder die Erstellung des Qualitätsturnusberichts innerhalb der gesetzten Frist nicht absehbar sind, wird ein neu eingeführtes Planungsgespräch zwischen Fakultät und ZQB durchgeführt. Sollte dieses nicht zustande kommen, informiert der bzw. die ZQB das Rektorat, welches sodann weitere Gespräche mit der Fakultät aufnimmt.

  • Der Umgang mit Beschwerden bzgl. Entscheidungen innerhalb des QES wurde neu geregelt.

Fakultäten können innerhalb von vier Wochen begründet Beschwerde gegen Beschlüsse des Senats mit dem Antrag auf Neubefassung im Senat einreichen. Die Beschwerde ist spätestens in der zweiten regulären Sitzung des Senats nach Eingang zu behandeln.

  • Der Turnus der Studiengangsgespräche wurde auf mindestens zwei Jahre ausdehnt. Diese Anpassung wurde vor allem auf Vorschlag der Fakultäten vorgenommen. Das gibt insbesondere bei der Vielzahl an interdisziplinär angelegten Studiengängen mehr Gelegenheit, auch die Qualität von Lehrexporten stärker zu berücksichtigen sowie insgesamt mehr Augenmerk auf die Umsetzung und das Monitoring von Qualitätsmaßnahmen zu legen.
  • Neu eingeführt wurde das so genannte Turnusgespräch, welches der:die ZQB mit der studiengangsverantwortlichen Person und dem:der FQB, ggf. SQB und FSQB sowie ggf. weiteren hochschulinternen Personen(kreisen), z.B. Studiengangsfachberater:innen führt. Das Turnusgespräch findet spätestens drei Monate vor der Studiengangskonferenz statt.  In diesem Gespräch wird der Status quo des Studiengangs inklusive Evaluierung der Studiengangsdokumente und -daten erörtert. Bei Nichteinhaltung von Fristen greift nun die Möglichkeit, das genannte Planungsgespräch inklusive der Eskalationsstufen zu initialisieren.
  • Eine englische Übersetzung ist nun verfügbar.

 

Novellierte Fassung der Qualitätssatzung und ihre englische Version:

https://www.bekanntmachungen.ovgu.de/-p-76.html

 

 

Novellierung Qualitätskriterienkatalog

Besonders durch das Feedback der Fakultätsqualitätsbeauftragten konnten Verbesserungspotentiale des QKKs aufgedeckt werden. Der Qualitätskriterienkatalog wurde marginal umgestaltet und auf aktuelle Vorschriften und Gesetze angepasst. Kriterien wurden zur besseren Verständlichkeit umformuliert. Um die Praktikabilität sowie inhaltliche Stringenz zu erhöhen, wurden einige Kriterien von Teil B (fachlich-inhaltlich-Kriterien) nach Teil A (formale Kriterien) verschoben bzw. Verfahrenskriterien ergänzt. Weiterhin wurde eine Differenzierung zwischen Kriterien zur hochschulweiten und studiengangspezifischen Konzeption und Anwendung des QES vorgenommen. Eine englische Übersetzung ist nun ebenfalls verfügbar. Alle Qualitätsturnusse ab Wintersemester 2024/25 (01.10.2024) nutzen den neuen Katalog.

 

Aktuelle Version des Qualitätskriterienkatalogs und seine englische Version:

https://www.bekanntmachungen.ovgu.de/-p-76.html

 

 

Revision Prozesse Studium und Lehre

Darüber hinaus wurden in enger, iterativer Zusammenarbeit mit den Qualitätsbeauftragten der Fakultäten die Prozessabbildungen in Studium und Lehre überarbeitet und durch den Senat verabschiedet. Bestehende Abläufe wurden in ein modernes Notationssystem überführt und grundlegend revidiert, um den Anforderungen der novellierten Qualitätssatzung gerecht zu werden. Einzusehen sind diese im Prozessportal

https://prozess-portal.ovgu.de/p/portal#home.

Das Handbuch finden Sie unter:

https://www.bekanntmachungen.ovgu.de/H%C3%B6B+Teil+I/1_11+Qualit%C3%A4tsentwicklung+f%C3%BCr+Studium+und+Lehre-media_id-11558-p-76.html

 Weitere Informationen unter:

https://www.qualitaet.ovgu.de/Prozesse/Prozesse+in+Studium+und+Lehre.html

 

Im Zuge der genannten Tätigkeiten wurden ebenfalls Dokumente auf aktuelle gesetzliche Vorgaben und Richtlinien angepasst. Zahlreiche Leitfäden und Handreichungen, wie bspw. der Leitfaden für Studiengangsgespräche und Studiengangskonferenzen wurden grundlegend überarbeitet oder neu erstellt. Neben inhaltlichen Aktualisierungen erfolgte eine Anpassung des Layouts, um eine höhere Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten. Außerdem wurden Checklisten für die Einführung, Änderung und Schließung von Studiengängen erstellt. Des Weiteren stehen nunmehr Checklisten für die Erstellung und Prüfung des Qualitätsturnusberichts nebst einer Ausfüllhilfe mit Leitfragen zur Verfügung, die die Erstellung des QTBs erleichtern sollen. Die Dokumente sind einzusehen unter https://www.verwaltungshandbuch.ovgu.de/-media_id-11532-p-76.html [nur aus dem Uninetz erreichbar]. Die überarbeiteten Muster für Studien- und Prüfungsordnungen sowie für Satzungen zur Schließung von Studiengängen sind ab sofort zu verwenden (https://www.verwaltungshandbuch.ovgu.de/-p-76.html [nur aus dem Uninetz erreichbar]).

Letzte Änderung: 11.02.2025 -
Ansprechpartner: Webmaster