Was muss ich tun, wenn ich einen Studiengang ändern möchte?
Zunächst muss in Rücksprache mit K33 geklärt werden, ob es sich bei der Änderung um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Eine wesentliche Änderung (sofern sie nicht Ergebnis einer Maßnahme des QES ist) kann eine erneute Prüfung der Akkreditierung des Studiengangs zur Folge haben. Beachten Sie hierzu das Kapitel 5 des Prozesshandbuchs und den Leitfaden wesentliche Änderung eines Studiengangs. Handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung oder ist die wesentliche Änderung Ergebnis der Instrumente des QES, werden folglich nach Rücksprache mit K33 die Studiengangsdokumente überarbeitet. Die Fakultät entwirft die Studiendokumente und legt diese der Rechtsstelle und K33 vor (beachten Sie hierzu die Leitfäden und Vorlagen und Musterstudiendokumente). Dort werden sie auf rechtliche sowie akkreditierungsrelevante Aspekte geprüft (Einhaltung Hochschulgesetz, Qualitätskriterien). Die so geprüften Dokumente werden durch die Fakultät der KSL vorgelegt, welche dem Senat die weitere Behandlung empfiehlt. Dieser nimmt zu den Dokumenten Stellung, bei positivem Votum genehmigt anschließend der:die Rektor:in die Dokumente und unterzeichnet diese. Die Studiendokumente bzw. -informationen werden danach in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung zum Wintersemester der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten im März vorliegen muss und für eine Änderung zum Sommersemester im vorherigen September. 12 Wochen vor der Sitzung sollen die Dokumente bei K3 eingehen.
Beachten Sie hierzu Kapitel 3 des Prozesshandbuchs sowie die Checkliste Studiengang ändern.