Wie wird ein Studiengang eingeführt?
Zunächst wird der Studiengang anhand des Constructive Alignements an der Fakultät im Rahmen des Lehrprofils der OVGU gemäß Zielvereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt konzeptioniert. Hierbei finden das Leitbild und die Leitlinien für Studium und Lehre sowie die Qualitätskriterien (insb. Teil A) Anwendung. Für die Einführung eines Studiengangs werden folgende Dokumente benötigt:
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die Kurzbeschreibung des Studiengangs (Vorlage Kurzbeschreibung Studiengang),
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das Modulhandbuch (ggfs. in der Entwurfsfassung; Vorlage Modulhandbuch)
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der Regelstudienplan,
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ggf. Lehrexportvereinbarung (Vorlage Lehrexport zwischen Fakultäten)
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ggf. weitere Dokumente bei besonderen Studiengängen (weiterbildend, dual, Kooperation, etc.)
Diese Dokumente werden in Konsultation mit K33 und ggf. der Rechtsstelle erarbeitet und anschließend in der KSL und im Senat behandelt, wo die Einführung beschlossen werden muss. Dabei ist zu beachten, dass für den Studienbeginn zum Wintersemester der Einführungsbeschluss spätestens im Dezember des Vorjahres; bei Studienbeginn zum Sommersemester spätestens im Juni des Vorjahres erfolgen muss. Beachten Sie hierzu auch Kapitel 2 des Prozesshandbuchs und die Checkliste Studiengang einführen.