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Studiengangsentwicklung (Einführung, Änderung, Schließung): Vorgehen & erforderliche Dokumente

Siehe auch: Prozesshandbuch Studium & Lehre

 

Wie wird ein Studiengang eingeführt?

Zunächst wird der Studiengang anhand des Constructive Alignements an der Fakultät im Rahmen des Lehrprofils der OVGU gemäß Zielvereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt konzeptioniert. Hierbei finden das Leitbild und die Leitlinien für Studium und Lehre sowie die Qualitätskriterien (insb. Teil A) Anwendung. Für die Einführung eines Studiengangs werden folgende Dokumente benötigt:

Diese Dokumente werden in Konsultation mit K33 und ggf. der Rechtsstelle erarbeitet und anschließend in der KSL und im Senat behandelt, wo die Einführung beschlossen werden muss. Dabei ist zu beachten, dass für den Studienbeginn zum Wintersemester der Einführungsbeschluss spätestens im Dezember des Vorjahres; bei Studienbeginn zum Sommersemester spätestens im Juni des Vorjahres erfolgen muss. Beachten Sie hierzu auch Kapitel 2 des Prozesshandbuchs und die Checkliste Studiengang einführen.

Wie wird ein Studiengang geschlossen?

Grundlage für die Schließung eines Studiengangs ist die Satzung für die Schließung von Studiengängen, welche die Abwicklung des Studienganges, z.B. hinsichtlich Prüfungsanspruch der verbleibenden Studierenden, regelt. Ist eine Schließung von der Fakultät gewünscht oder anderweitig notwendig geworden, gibt die KSL auf Antrag der Fakultät eine Empfehlung bzgl. der Schließung an den Senat. Dieser entscheidet daraufhin, ob ein Studiengang geschlossen wird. Der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten muss im März für eine Schließung zum Wintersemester und im September für das darauffolgende Sommersemester gestellt werden. 12 Wochen vor der Sitzung sollen die Dokumente bei K3 eingehen. Die Schließung kann auch durch das Rektorat beantragt werden. Die Studierenden werden von der Fakultät informiert, während K33 veranlasst, dass die Schließung hochschulöffentlich bekannt gegeben wird. Sollte der letzte QTB älter als eine Regelstudienzeit sein, wird ein abschließender QTB erstellt. Beachten Sie hierzu auch Kapitel 6 des Prozesshandbuchs und die Checkliste Studiengang schließen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Studiengang ändern möchte?

Zunächst muss in Rücksprache mit K33 geklärt werden, ob es sich bei der Änderung um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Eine wesentliche Änderung (sofern sie nicht Ergebnis einer Maßnahme des QES ist) kann eine erneute Prüfung der Akkreditierung des Studiengangs zur Folge haben. Beachten Sie hierzu das Kapitel 5 des Prozesshandbuchs und den Leitfaden wesentliche Änderung eines Studiengangs. Handelt es sich nicht um eine wesentliche Änderung oder ist die wesentliche Änderung Ergebnis der Instrumente des QES, werden folglich nach Rücksprache mit K33 die Studiengangsdokumente überarbeitet. Die Fakultät entwirft die Studiendokumente und legt diese der Rechtsstelle und K33 vor (beachten Sie hierzu die Leitfäden und Vorlagen und Musterstudiendokumente). Dort werden sie auf rechtliche sowie akkreditierungsrelevante Aspekte geprüft (Einhaltung Hochschulgesetz, Qualitätskriterien). Die so geprüften Dokumente werden durch die Fakultät der KSL vorgelegt, welche dem Senat die weitere Behandlung empfiehlt. Dieser nimmt zu den Dokumenten Stellung, bei positivem Votum genehmigt anschließend der:die Rektor:in die Dokumente und unterzeichnet diese. Die Studiendokumente bzw. -informationen werden danach in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung zum Wintersemester der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten im März vorliegen muss und für eine Änderung zum Sommersemester im vorherigen September. 12 Wochen vor der Sitzung sollen die Dokumente bei K3 eingehen.

Beachten Sie hierzu Kapitel 3 des Prozesshandbuchs sowie die Checkliste Studiengang ändern.

Was muss ich tun, wenn ich eine SPO oder sonstige studiengangsbezogene Satzung ändern möchte?

Es muss von der Fakultät geprüft werden, ob eine Satzungsänderung noch zulässig ist oder ob eine neue Satzung angefertigt werden muss (bei SPO ab der 5. Änderung, bei allen anderen Satzungen wird immer eine neue Satzung empfohlen, z.B. Praktikumsordnung). Bei einer Satzungsänderung werden sowohl K33 als auch die Rechtsstelle über die Änderung informiert. Hierzu wird die Satzung aufgrund der Vorlage für Satzungsänderungen und eine Begründung eingereicht. Die Rechtsstelle und K33 prüfen die Änderung auf rechtliche sowie akkreditierungsrelevante Aspekte. Die so geprüften Dokumente werden durch die Fakultät der KSL vorgelegt, welche dem Senat die weitere Behandlung empfiehlt. Nach positiver Stellungnahme im Senat und Genehmigung durch den:die Rektor:in werden die Dokumente in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Dabei ist zu beachten, dass bei Änderung zum Wintersemester der Antrag mit dazugehörigen Dokumenten im März vorliegen muss und für eine Änderung zum Sommersemester im vorherigen September. 12 Wochen vor der Sitzung sollen die Dokumente bei K3 eingehen. Beachten Sie hierzu Kapitel 3 des Prozesshandbuchs.

Welche Dokumente sind bei der Einführung / Schließung und Änderung wichtig?

Bei der Einführung eines Studiengangs sind folgende Dokumente wichtig:

 

Bei der Schließung sind folgende Dokumente wichtig:

 

Bei der Änderung sind folgende Dokumente wichtig:

Letzte Änderung: 11.08.2026 -
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