Wer ist verantwortlich für die Qualitätsentwicklung?
Grundsätzlich trägt der:die Prorektor:in für Studium und Lehre die Verantwortung für die Organisation und Qualität des Studiums, der Lehre und der Weiterbildung und ist somit verantwortlich für das Qualitätsentwicklungssystem (QES). Die operative Umsetzung und Begleitung erfolgt durch die:den in der Abteilung für Qualitäts- und Studiengangsentwicklung (K33) verortete:n Zentrale:n Qualitätsbeauftragte:n (ZQB). Für die Qualitätsentwicklung der Studiengänge sind die Fakultäten zuständig: Die Studiengangsverantwortlichen und die Fakultätsqualitätsbeauftragten (FQB) haben vor allem die Aufgabe, die Durchführung der Qualitätsdialoge, die Erstellung des Qualitätsturnusberichtes (QTBs) und das Maßnahmenmonitoring sicherzustellen. Der:Die zentrale Qualitätsbeauftragte ist unter anderem damit beauftragt, das QES weiterzuentwickeln und die QTBs zu prüfen.